Wie ist das eigentlich mit der "Kirchensteuer"?
29. Januar 2010
Die Kirchensteuer wird als Beitrag von vielen Kirchengliedern erhoben, um die vielfältigen Aufgaben der kirchlichen Arbeit und die in ihr Arbeitenden verlässlich finanzieren zu können. In Niedersachsen ist die Kirchensteuer festgelegt auf 9 % der zu zahlenden Lohnsteuer. Sie wird automatisch eingezogen und wird auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen.
Viele Menschen fragen sich, weshalb das so ist. Die Antwort ist sehr einfach: In Deutschland zieht der Staat die Kirchensteuer ein, weil das vertraglich zwischen dem Staat und der Evangelischen Kirche so geregelt ist - durch Verträge, weil es in Deutschland ausdrücklich keine Staatskirche gibt. Für diese Dienstleistung muss die Kirche dem Staat sogar eine Gebühr bezahlen. Das allerdings ist der für die Kirche und ihre Gemeinden effektivste Weg, mit den wertvollen Geldern umzugehen. Denn würde sie stattdessen ein eigenes kirchliches System betreiben, wäre dies durch den hohen Verwaltungsaufwand erheblich teurer!
Folgende Tabelle zeigt, wie hoch die Kirchensteuern auf das Bruttoeinkommen bezogen ist, und wer von der Kirchensteuer befreit ist (neben den Jugendlichen auch Studierenden, Erwerbslose und andere nicht Lohn- und Einkommensteuerpflichtige).
| Bruttolohn | St.klasse I | St.klasse III | St.klasse III/1 | St.klasse III/2 | St.klasse III/3 |
| (in Euro) | ledig | verheiratet | verh./1 Kind | verh./2 Kinder | verh./3 Kinder |
| 1.500,- | 11,29 | ------- | ------- | ------- | ------- |
| 2.000,- | 23,52 | 03,51 | ------- | ------- | ------- |
| 3.000,- | 50,49 | 24,31 | 13,66 | 04,59 | ------- |
Und was wird mit der "Kirchensteuer" gemacht...?
Unsere Hannoversche Landeskirche hat zu dieser immer wieder zurecht gestellten Frage folgende Zahlen veröffentlicht. Von 100 Euro Kirchensteuer gibt die Landeskirche aus für:

(Gottesdienst, Kinder- und Jugendarbeit, Besuchsdienst, Frauen- und Männerarbeit, Krankenhausseelsorge, Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt, Telefonseelsorge, Studentenarbeit, Friedensarbeit, Pfarrerbesoldung und -versorgung)
= 61,90 Euro

(Dienst am Nächsten, soweit nicht bei "Arbeit und Leben" enthalten, z.B. Diakoniestationen, Kindergärten, Lebensberatung)
= 7,10 Euro

(Partnerschaften, Mission, Ökumene, Entwicklungsdienst, EKD)
= 6,90 Euro

= 3,70 Euro

(von Pastoren und Mitarbeitern, Bildungswesen, Schulen, Erwachsenenbildung, Ev. Akademie, Heimvolkshochschulen, Tagungsstätten, Öffentlichkeitsarbeit und Publizistik)
= 4,50 Euro

(Versicherungen, EDV, etc.)
= 12,40 Euro

= 3,50 Euro
[Quelle: Evangelische Landeskirche Hannover, 2006]

