Kirchenasyl: Roma-Frauen dürfen vorerst bleiben

Die zwei Frauen aus dem Kosovo sitzend.

Können die ungewisse Zeit des Kirchenasyls jetzt endlich hinter sich lassen: Dulja Saiti (links) und Selvije Ernst.

05.10.2011

Stade (epd). Zwei Roma-Frauen aus Rotenburg bei Bremen dürfen nach einer
Entscheidung des Stader Verwaltungsgerichtes vorerst nicht in das Kosovo
oder nach Serbien abgeschoben werden. Die 72-jährige Dulja Saiti und ihre
Tochter Selvije Ernst (50) seien so krank, dass sie sich dort selbst nicht
ausreichend versorgen könnten, urteilte am Freitag der Vorsitzende Richter
der Zweiten Kammer, Kai-Uwe Klinge. Die beiden Roma-Frauen leben mit
einer kurzen Unterbrechung seit etwa anderthalb Jahren im Kirchenasyl der
evangelischen Auferstehungsgemeinde Rotenburg.
Die Gemeinde gewährte ihnen Zuflucht, um aufgrund der schlechten Gesundheit der Frauen eine Abschiebung durch die Ausländerbehörde des Landkreises Rotenburg zu verhindern. Diese war im Dezember 2010 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verfügt worden. Das Bundesamt argumentierte, sowohl in Serbien wie auch im Kosovo könnten sie ausreichend versorgt werden. Doch dem widersprach Richter Klinge mit seiner Entscheidung, die noch nicht rechtskräftig ist (AZ 2A 1556/10 und 2A 1551/10). Das Bundesamt kann in den nächsten zwei Wochen Rechtsmittel einlegen.
Dann würde das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht weiter laufen. Bis
zu einer endgültigen Entscheidung gebe es aber „garantiert“ keine Abschiebung, sagte Klinge. Die Roma-Frauen, die seit 20 Jahren in Deutschland leben, können jetzt aus dem Kirchenasyl wieder in ihre bisherige Wohnung wechseln, die der Sohn von Selvije Ernst nach wie vor unterhält. Er lebt seit dem zweiten Lebensjahr in Deutschland, spricht fließend Deutsch und macht gerade eine Ausbildung. Das Urteil sei „eine große, große Erleichterung“, sagte der Rotenburger Superintendent Hans-Peter Daub. Internet: www.kirche-rotenburg.de; http://www.verwaltungsgericht-stade.niedersachsen.de (0076/30.9.11)


Rettungsschirm für Roma-Frauen
Verwaltungsgericht stoppt vorerst Abschiebeerlass
Von Dieter Sell (epd)

Stade (epd). Zusammengesunken sitzt Dulja Saiti an diesem Freitagmorgen im Saal der Zweiten Kammer des Stader Verwaltungsgerichtes. Gesundheitlich
geht es der kleinen 72-jährigen Roma-Frau genauso wie ihrer 50-jährigen Tochter Selvije Ernst neben ihr schlecht. Und jetzt ist die Aufregung bei den
beiden kaum noch zu ertragen: Erstmals überhaupt sitzen sie vor einem deutschen Richter, um mit Unterstützung ihrer Anwältin Elke Maleika gegen
eine drohende Abschiebung in das Kosovo oder nach Serbien zu kämpfen. Ein langer Leidensweg liegt hinter ihnen.
Bis heute haben sie mit einer kurzen Unterbrechung seit etwa anderthalb Jahren im Kirchenasyl der evangelischen Auferstehungsgemeinde Rotenburg
bei Bremen gelebt. Auf diese Weise sollte verhindert werden, dass ein vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verfügter Abschiebeerlass von der
Ausländerbehörde des Landkreises Rotenburg umgesetzt wird. Heraus konnten sie nicht. „Das ist wie ein Gefängnis, nur komfortabler“, sagt Anwältin Maleika.
Verwaltungsrichter Kai-Uwe Klinge erkundigt sich ausführlich nach der Gesundheit der beiden Frauen, die seit 20 Jahren in Deutschland leben. Selvije
Ernst hat einen Sohn, der jetzt für seine Mutter und seine Großmutter übersetzt. Er ist seit dem zweiten Lebensjahr in Deutschland, spricht fließend Deutsch,
macht gerade eine Ausbildung und hat eine Aufenthaltserlaubnis. Im Gespräch wird schnell klar, dass bei den Frauen im Juli aufgrund ihrer jeweils entgleisten
Diabetes die Zuckerwerte verrückt spielten. Nur noch im Krankenhaus war das Problem in den Griff zu bekommen.
Während das Bundesamt argumentiert, die Roma-Frauen hätten sowohl im Kosovo wie auch in Serbien genügend medizinische Hilfe, denkt Klinge
anders. Mittlerweile können Mutter und Tochter ihren Diabetes nur noch mit Unterstützung eines Pflegedienstes beherrschen. „Das genügt mir für eine
Entscheidung - eine Entscheidung in Ihrem Sinne“, sagt der Vorsitzende Richter nach eingehender Erörterung der Situation. Sofort liegen sich Mutter und Sohn im Arm. Auch vielen Zuhörern des Unterstützerkreises aus Rotenburg schießen die Tränen in die Augen.
Kein Wunder: Das Kirchenasyl war für die Frauen anstrengend. Und auch die Gemeinde war mit ihren Kräften am Ende. Das Asylverfahren war abgeschlossen, die Abschiebung beschlossene Sache. Der Landkreis achtete zwar das Kirchenasyl, Landrat Hermann Luttmann (CDU) setzte aber auf eine freiwillige Ausreise. Obwohl sich Flüchtlingsorganisationen, hochrangige Kirchenvertreter und Politiker für ein Bleiberecht einsetzten, wollte die Vorsitzende der niedersächsischen Härtefallkommission den Fall aus formalen Gründen nicht einmal beraten.
Wie den Rotenburger Frauen droht vielen Roma und Sinti in Deutschland die Abschiebung in ein Land, in dem sie vielfach Diskriminierungen ausgesetzt sind.
Der Umgang mit dieser Volksgruppe sei erschütternd, protestierten Unterstützer in Briefen an Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU). Schließlich gehe es um Angehörige eines Volkes, das während des „Dritten Reiches“ zusammen mit den Juden tödlicher Verfolgung ausgesetzt gewesen sei.
Und nun das Urteil von Klinge, der Abschiebehindernisse aus gesundheitlichen Gründen feststellt (AZ: 2A 1556/10 und 2A 1551/10). Es sei wichtig gewesen,
dass beide Frauen persönlich erschienen seien, sagt er. Das Bundesamt könne innerhalb von zwei Wochen in Revision gehen. Doch bis zum Ende des
Verfahrens gebe es keine Abschiebung - „garantiert nicht“.
Klinges Urteil wirkt wie ein persönlicher Rettungsschirm für die Frauen, die eben noch nervlich am Ende waren. Nun ist das Kirchenasyl beendet, sie können in
ihre Wohnung zurück. Das Urteil sei „eine große, große Erleichterung“, sagt auch der Rotenburger evangelische Superintendent Hans-Peter Daub. So
denken alle, die sich nach der Entscheidung vor dem Gerichtssaal der Kammer versammeln. Internet: www.kirche-rotenburg.de; http://www.verwaltungsgericht-stade.niedersachsen.de (0105/30.9.11)

 

 

 zur Übersicht